Das neue “Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums” und einige merkwürdige Kommentare dazu
Sunday, April 20th, 2008Hallo,
die Süddeutsche Zeitung berichtete am 11.4.2008 über das neue “Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums”. Die etwas umfangreichere print-Ausgabe des Artikels enthielt einige statements die ich gerne kommentieren möchte.
Der rechtspolitischer Sprecher der Grünen Jerzy Montag “beklagte sich” (Formulierung laut SZ):
…[Das deutsche Gesetze geht] weit über die europäischen Vorgaben hinaus…
und die verbraucherpolitische Sprechering der Grünen Nicole Maisch meinte:
…Wer beim privaten Herunterladen eines songs kosten sparen wolle, sei vom Gesetzt bereits erfasst…Es handele sich um einen Kotau vor der Musikindustrie…
Ich würde mir wünschen, dass unsere Politiker ein wenige mehr nachdenken, bevor sie ihre einstudierten statements von sich geben, die stets immer nur die eigene Position untermauern. Tatsächlich stellt das neue Gesetze nämlich eine Verbesserung für die Bürger und sogar für Raubkopierer dar:
- Vor Einführung des neuen Gesetzes wurden die Staatsanwaltschaften mit Auskunftsbegehren der Musikindustrie überschwemmt (kostenpflichtiger Download von heise.de). Manche Staatsanwälte haben bis zu 50% ihrer Zeit für die Bearbeitung der Anfragen von Vertretern der Musikindustrie aufgewandt. Hinzu kam, dass die Staatsanwaltschaften angewiesen waren, solche Verfahren vorrangig zu bearbeiten (weile viele Provider Ihre Verbindungsdaten bereits nach kurzer Zeit löschen). Dieser Aufwand für die Staatsanwaltschaften fällt nun weg!
- Die Kosten für die Anfragen (je nach Provider zwischen 20 und 40 EUR) musste bisher die Staatsanwaltschaft – d.h. letzten Endes die Steuerzahler – tragen. Hierfür muss nun die Musikindustrie selbst aufkommen.
- Die Kosten für die Abmahnungen wurden auf maximal 100 EUR in “unerheblichen und nicht gewerblichen” Fällen gedeckelt. Die Entscheidung wann ein illegaler download bzw. upload unerheblich und nicht gewerblich ist werden wohl zunächst einige Gerichte treffen. Ich würde jedoch davon ausgehen, dass die meisten bisherigen “Opfer” der Medienindustrie darunter fallen. Jerzy Montag ist der Meinung, dass bereits die durch den download gesparten Kosten als gewerbliche Nutzung interpretiert werden können. Bei einer solchen Interpretation könnte man sich die Einschränkung auf “gewerbliche Nutzung” natürlich gleich sparen. Das Gesetz sieht vor dass bei einer Anfrage im Telekommunikationsbereich eine gerichtliche Prüfung entscheidet, ob der Anfrage statt zugeben ist.
In der Konsequenz bedeutet das, dass sich die massenhafte Verfolgung von illegalen downloads für die Musikindustrie nicht mehr lohnen wird und dass wohl versucht wird nur noch die “dicken Fische” zu finden. Ebenso sinkt das Risiko für nicht gewerbliche Raubkopierer, da maximal 100 EUR an Abmahngebühren zu bezahlen sind.
Die Formulierung “Wer beim privaten Herunterladen eines songs kosten sparen wolle, sei vom Gesetzt bereits erfasst”
von Nicole Maisch finde ich im Übrigen ziemlich befremdlich. Letztendlich drückt sie aus, dass der illegale Download von urheberrechtlich geschützten digitalen Medien (der im übrigen schon vor Einführung des neuen Gesetzes verboten war) moralisch legitim ist, wenn das Motiv das “Sparen von Kosten” ist. Eine solche Äußerung sollte sich ein Sprecher einer politischen Partei in der Öffentlichkeit verkneifen.
Wie so oft wird sich erst in den nächsten Jahren zeigen, wie das neue Gesetze gelebt wird und welche Konsequenzen es tatsächlich haben wird. Im übrigen bitte ich aus diesem posting kein parteipolitisches statement herauszulesen.
Was denken Sie zu diesem Thema? Über Kommentare würde ich mich freuen.
Viele Grüsse,
Andreas
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