Wenn Sie sich für eine Zusammenarbeit mit mir entscheiden sollten, brauchen Sie keine unangenehmen Folgen im Zusammenhang mit dem "Korrekturgesetz zur Sozialversicherung" befürchten. Ich habe bereits im Juni 1999 meine Krankenkasse um eine Einstufung im Sinne dieses Gesetzes gebeten. Als Ergebnis wurde mir die Selbständigkeit bestätigt.